»EuGH stärkt Datenschutz – Pseudonymisierung allein reicht nicht immer:
Der EuGH hat präzisiert, wann pseudonymisierte Daten als personenbezogen gelten. Er hob ein Urteil auf, das Kontrollbefugnisse der Aufsicht eingeschränkt hatte.«
Pseudonymisierung ist digital gesehen sogar das Gegenteil der Anonymisierung und doch benötigt es techn. klare Identifikationen, die aber nicht unbedingt auf Pers. rückschlissend sein müssen.